I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch für alle Nachfolgeaufträge als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Aufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (digitale Negative, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, das einfache Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Eigentums- oder Urheberrechte werden nicht übertragen.
2. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Aufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung auch im Rahmen von Social Media und Fotoplattformen zu verwenden. Sollten Sie die Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung nicht wünschen, muss dies unverzüglich mit Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden. Es wird dann eine neue Auftragsbestätigung erstellt, die diesen Sachverhalt beinhaltet.
3. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an den Aufnahmen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
4. Bei redaktioneller oder kommerzieller Verwertung der Aufnahmen kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.